Brauche ich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und ist die günstigere Variante. Er ist zulässig, wenn lückenlose Verbrauchsdaten über 36 Monate vorliegen. Aktuell schreibt das GEG für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 (ohne Sanierung auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977) noch einen Bedarfsausweis vor – diese Einschränkung entfällt mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Ich prüfe kostenlos vorab, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.
Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?
Beim Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang vollständiger Unterlagen – komplett digital, ohne Vor-Ort-Termin. Der Bedarfsausweis benötigt eine Gebäudeaufnahme vor Ort und dauert etwa 1–2 Wochen.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellung. Bei Verkauf, Neuvermietung und künftig auch bei Mietvertragsverlängerungen muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden – bei Verstößen drohen Bußgelder.
Was ändert sich 2026 am Energieausweis?
Mit der GEG-Novelle wird die Effizienzskala auf die EU-einheitlichen Klassen A bis G umgestellt und die Vorlagepflichten werden ausgeweitet. Ich stelle Ihre Ausweise selbstverständlich nach dem jeweils aktuellen Rechtsstand aus.